Downloads

Im Folgenden finden Sie einige Formulare zum Download, um in geeigneten Fällen unsere Zusammenarbeit zu beschleunigen. Bitte beachten Sie, dass die Formulare mit der Originalunterschrift an die zuständigen Behörden/Versicherungen weitergeleitet werden müssen, so dass diese nicht per Fax oder E-Mail an uns zurück geschickt werden können.

   

Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe (PKH/VKH) wird Ihnen in einer gerichtlich anhängigen Streitsache auf Antrag bewilligt, sofern Sie finanziell nicht in der Lage sind, die Kosten Ihrer beabsichtigten und erfolgversprechenden Rechtsverfolgung selbst zu tragen. Sie umfasst aber immer nur die gerichtlichen Kosten und die Kosten des eigenen Rechtsanwaltes.

Wenn ein Rechtsanwalt einen Antrag auf Bewilligung von PKH/VKH oder Beiordnung als Rechtsanwalt für den Angeklagten im Strafverfahren stellt, so ist dies eine kostenpflichtige Tätigkeit, die im Falle der Ablehnung vom Mandanten selbst zu bezahlen ist. Sie haben auch die Möglichkeit, den Antrag persönlich bei den Rechtsantragsstellen der Amts-, Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichte zu stellen.

Unabhängig davon, ob Sie den Antrag persönlich stellen oder uns damit beauftragen, ist das Formular "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse" auszufüllen und mit den entsprechenden Belegen zu versehen.   


 

 

 

 

 

 

Beratungshilfe

Auch für die außergerichtliche Beauftragung eines Rechtsanwaltes wird Ihnen staatliche Hilfe gewährt, falls Sie finanziell nicht in der Lage sind, die Kosten hierfür aufzubringen. Ein Berechtigungsschein für Beratungshilfe wird Ihnen bei Bedürftigkeit auf Antrag von dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht erteilt.

Sollten Sie sich ohne einen solchen Schein in anwaltliche Beratung begeben haben, so kann die Beratungshilfe bei Vorliegen der Voraussetzungen noch innerhalb von vier Wochen nach Beginn der Beratung nachträglich vom Rechtsanwalt beantragt werden.

Hierzu ist das Formular "Antrag auf nachträgliche Bewilligung von Beratungshilfe" auszufüllen und mit den entsprechenden Belegen zu versehen. 

 

 

 

 

 

 

Schweigepflichtentbindungserklärung

Oftmals ist es zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche erforderlich, dass Sie Ihre behandelnden Ärzte gegenüber Behörden oder Versicherungen von ihrer Schweigepflicht entbinden (z.B. bei der Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen). Dazu sind die behandelnden Ärzte mit Anschrift zu nennen und die Erklärung zu unterschreiben.